|
Beispiele aus der Praxis...
1. Beispiel: SÜDANFLUG UETIKON am SEE: Problemstellung: Die Hausbesitzerin erhält eine neue steuerliche Einschätzung mit einem höheren Eigenmietwert sowie erhöhte steuerliche Einschätzung des Liegenschaftenwertes... Lösung: Die von Walter A. Speidel ausgearbeitete Schätzung mit Lärmmessung ergab einen neuen Verkehrswert. Diese Immobilienschätzung belegte, dass die Liegenschaft infolge Fluglärm erheblich weniger Wert war. Ergebnis: Die Einsprache meiner Kundin wurde gutgeheissen.
2. Beispiel: MINDERWERT einer Wohnliegenschaft durch geplanten Ausbau einer nachbarlichen Gewerbeliegenschaft: Problemstellung: Die Wohnliegenschaft in einer reinen Wohnzone grenzt unmittelbar an eine Wohn- und Gewerbezone. Der anstossende Grundeigentümer plante den Ausbau seines Unternehmens. Es waren somit starke Immissionen zu erwarten... Lösung: Walter A. Speidel hat eine Schätzung ausgearbeitet welche die zukünftigen Immissionen bereits berücksichtigte und es konnte somit ein erheblicher Minderwert der Wohnliegenschaft nachgewiesen werden. Zudem wurden bereits in Schätzung Bedingen dargelegt, wie zB. die Zu- und Wegfahrt zum nachbarlichen Gewerbegrundstück nicht sein soll, welche Abstände einzuhalten seien, wie die Beleuchtung darauf zu sein hat und sogar die Zaungestaltung ist definiert. Ergebnis: Der nachbarliche Grundeigentümer erklärte sich bereit auf alle Vorschläge einzugehen und zahlte dem Wohnhausbesitzer die Summe des Minderwertes seines Hauses sofort aus. Der Fall konnte so aussergerichtlich bereinigt werden.
3. Beispiel: ZUVIEL bezahlen für eine Liegenschaft im Elsass ? Problemstellung: Ein Schweizer Ehepaar will eine Liegenschaft im Elsass kaufen, ein kleiner Gastbetrieb in einer sehr romantischen Gegend, ideal für eine neue Zukunft, aber ist der Kaufpreis auch fair ? Lösung: Walter A. Speidel setzte sich mit der Situation vor Ort auseinander. Genaue Sichtung der vorhandenen Bausubstanz, Beurteilung der Lage und wirtschaftlichen Möglichkeiten. Die ausgearbeitete Schätzung ergab einen erheblich tieferen Verkehrswert. Ergebnis: Die Verkäufer waren mit dieser Beurteilung einverstanden und man einigte sich auf einen fairen Verkaufspreis für diese Liegenschaft.
|